Heizstrom ohne Wahlmöglichkeit

September 29th, 2009 von admin

Die Nutzer von Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen haben keine große Wahl beim Heizstromanbieter. Der Makt für Heizstrom wird kaum umkämpft und bietet den Verbrauchern keine Wechselmöglichkeiten.

Bei Nutzern von Nachtspeicherheizungen wird der Strom normalerweise in zwei unterschiedlichen Tarifen abgerechnet. Tagsüber nach einem teureren Hochtarif (HT) und Nachts nach einem günstigen Niedertarif (NT). Da die Nachtspeicherheizung sich Nachts auflädt, verbraucht sie nur den günstigeren Strom.

Die Tarife für Heizstrom werden jedoch nur von örtlichen Grundversorgern angeboten. Sie liegen normalrweise unter den Tagestarifen überregionaler Anbieter. Es kam in der Vergangenheit jedoch immer wieder zu Meldungen über Preiserhöhungen. Solchen Preisschwankungen, können die Kunden, aufgrund des mangelnden Wettbewerbs, nicht durch einen Wechsel ausweichen.

Ein Gutachten, das für die Bundesnetzagentur erstellt wurde, bestätigt den Mangel an Konkurrenz auf dem Heizstrommarkt. Die Hauptgründe dafür liegen in den unattraktiven Gewinnmargen und beim enormen bürokratischen Aufwand bei der Kommunikation mit den jeweiligen Netzbetreibern. Es wird im Gutachten allerdings auch deutlich, dass die Vereinfachung des Zugangs zum Heizstrommarkt für neue Anbieter, zu Kostenerhöhungen für die Netzbetreiber führen würde. Aus diesem Grund wird der Bundesnetzagentur davon abgeraten, Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Prozessvereinfachung führen.

Zur Zeit können die Verbraucher nur auf das Kartellamt hoffen, das in der letzten Woche ein Missbrauchsverfahren gegen die Heizstrom-Anbieter angekündigt hat.

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